FAQ

Oft gestellte Fragen

Eine Markenregistrierung ist nicht zwingend notwendig, um die eigenen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt anbieten zu können. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, die eigene Marke schützen zu lassen. Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden und Sie können sich folglich auch gegen allfällige Markenrechtsverletzungen wehren. Die eingetragene Marke schützt somit vor Nachahmung und Sie können weiterhin Markenrechte via Lizenzierung und Franchising vermarkten.
Der Markenschutz beginnt ab dem Tag der Anmeldung für die Dauer von 10 Jahren. Vor Ablauf der Schutzfrist kann dieser durch Bezahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Ein Zeichen, dass mit dem TM-Symbol („Trademark“) und dem R-Symbol („registered“) versehen ist, weist daraufhin, dass es sich um ein markenrechtlich geschütztes Zeichen und somit um eine im Markenregister eingetragene Marke handelt. In der Schweiz besteht keine Pflicht, diese Symbole zu verwenden, sie signalisieren jedoch Dritten, dass ein entsprechendes Zeichen als Marke geschützt ist.

Nein, eine Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, geniesst keinen Markenschutz. Es ist deshalb empfehlenswert, die eigene Firma auch als Marke schützen zu lassen. Zwar kann sich der Inhaber einer im Handelsregister eingetragenen Firma gegen die Benutzung oder Registrierung einer identischen oder ähnlichen Firma wehren, nicht jedoch gegen die Eintragung einer identischen oder ähnlichen Marke. Mit dem Markenschutz wird Ihnen das alleinige Recht verliehen, Ihre Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu benutzen und Sie können sich somit gegen die Verwendung Ihres Firmennamens als Marke durch Dritte verteidigen.
Nach erfolgreicher Registrierung Ihrer Marke ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Marke aktiv überwachen. Nur durch eine regelmäßige Überwachung können Sie rechtzeitig erfahren, ob jemand eine identische oder ähnliche Marke angemeldet hat und sich somit dagegen wirksam verteidigen.
Zuständig für die Registrierung von Internationalen Marken ist die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Im Madrider System der Weltorganisation für Geistiges Eigentum haben sich zahlreiche Länder und regionale Organisationen auf ein zentralisiertes Verfahren geeinigt. Als Inhaber einer Schweizer Marke können Sie somit den Schutz Ihrer Marke mit einem einzigen Gesuch auf beliebig viele Länder ausdehnen. Die Marke wird dann von den einzelnen Ländern nach den nationalen Vorschriften geprüft. Unterumständen kann es jedoch sinnvoll sein, die eigene Marke national in den einzelnen Ländern bei den betreffenden ausländischen Ämtern direkt anzumelden.
Die Anmeldegebühren für eine Schweizer Markenanmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in drei Waren- und Dienstleistungsklassen betragen CHF 550. Für jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse wird eine zusätzliche Klassengebühr in Höhe von CHF 100 fällig. Nach 10 Jahren kann die Markeneintragung für CHF 700 verlängert werden.
Die Anmeldegebühren für eine internationale Markenanmeldung bei der WIPO in drei Waren- und Dienstleistungsklassen betragen CHF 653, wenn die Marke nicht in Farben wiedergegeben ist. Bei Wiedergabe der Marke in Farbe belaufen sich die Gebühren auf CHF 903. Für jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse wird zusätzlich noch eine Klassengebühr in Höhe von CHF 100 fällig. Die Gebühren, welche für die jeweiligen nationalen Ämter geschuldet sind, hängen hingegen vom entsprechenden Land ab. Zusätzlich kommen noch die Bearbeitungsgebühren des Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentums in Höhe von CHF 100 hinzu.
Die Gebühren für die Schutzausdehnung einer internationalen Marke betragen CHF 300. Hinzu kommen noch die jeweiligen Gebühren für die nationalen Markenämter in den entsprechenden Ländern. Die Höhe dieser Gebühren hängen vom jeweiligen Land ab.

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