Elon Musk sorgt erneut für Aufsehen, diesmal im Zusammenhang mit dem neuen Namen „X“ für den Kurznachrichtendienst Twitter. Doch die Umbenennung stösst in der EU auf markenrechtliche Schwierigkeiten. Der Buchstabe „X“ taucht bereits 262-mal als registrierte Marke in einer EU-Datenbank auf. Bisher gibt es keine Anzeichen, dass Musk die Marke „X“ für sich gesichert hat.
Twitter wurde in „X“ umbenannt und das bekannte Logo mit dem blauen Vogel durch ein weisses „X“ auf schwarzem Hintergrund ersetzt. Musk plant eine Neuausrichtung des über 15 Jahre alten Unternehmens, um auch Online-Einkäufe und Bezahlungen anzubieten. Doch die Umbenennung stösst in Europa auf Probleme. Unternehmen wie Microsoft, Honda, Adidas und Metallica haben bereits das „X“ als Markenzeichen registriert. Sie könnten rechtliche Schritte wegen der Ähnlichkeit zum neuen Twitter-Logo einleiten, was nun zu dutzende Markenrechtsstreitigkeiten führen könnte.
Microsoft allein besitzt in Deutschland zwei Bildmarken mit „X“. Darunter das Logo für die Spielkonsole „Xbox“. In Grossbritannien gibt es auch mehrere Marken mit „X“ von Microsoft. Auch Unternehmen wie Freemantle Media und Panasonic haben registrierte Marken mit „X“ in der EU. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass Twitter oder Musk die Marke „X“ in Europa besitzen. Eine nachträgliche Registrierung in der Kategorie Online-Dienste und soziale Netzwerke könnte also schwierig sein, da bereits viele Unternehmen ähnliche Marken besitzen.
Es ist anzunehmen, dass viele Unternehmen bereits schneller gehandelt haben und rechtliche Schritte gegen eine solche Eintragung unternehmen werden. Infolgedessen könnten potenziell Schadensersatzansprüche auf den Kurznachrichtendienst zukommen. Es wird berichtet, dass bereits erste Abmahnungen versandt wurden. Im schlimmsten Fall könnte dem Unternehmen sogar die Nutzung des neuen Namens untersagt werden. Die Verletzung einer etablierten Marke eines anderen Unternehmens kann, abhängig von der Bekanntheit der Marke, zu erheblichen Streitigkeiten führen.
Elon Musk’s riskante Unternehmungen sind nicht neu. Seine bisherigen Aktionen brachten ihn oft in die Schlagzeilen. Von umstrittenen Bauvorhaben bis zu Kontroversen um Twitter, Musks Entscheidungen bleiben nicht ohne Widerspruch. Es bleibt abzuwarten, wie er auf die aktuellen markenrechtlichen Herausforderungen reagieren wird und ob das „X“ letztendlich bestehen bleibt.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Durchführung einer professionelle Markenrecherche in den entsprechenden Markenregister vor der Markenanmeldung ist, um Markenrechtskonflikte zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie dazu: +41 41 450 43 14.