Planen Sie Ihr Geschäft auf internationaler Ebene auszuweiten oder sind Sie bereits international tätig? Dann ist es durchaus sinnvoll, Ihre Marke international schützen zu lassen.
Der Vorteil einer internationalen Markenregistrierung (IR-Markenanmeldung) über das Madrider Markensystem der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ist, dass mit einem einzigen Antrag die Marke in beliebig vielen Ländern hinterlegt werden kann. Durch dieses zentralisierte Verfahren werden die administrativen Abläufe für die Markeneintragung somit erheblich vereinfacht. Voraussetzung für eine internationale Markenanmeldung ist die Existenz der Schweizer Basismarke.
Ist Ihre Marke in der Schweiz noch nicht geschützt? Dann unterstützen wir Sie gerne mit unseren Markenschutzpaketen für die Schweiz, so dass Sie den optimalen Markenschutz in der Schweiz erhalten.
Bei Unternehmen, welche weltweit tätig sind, stellt sich oft die Frage, ob ein weltweiter Markenschutz möglich und sinnvoll ist. Theoretisch ist ein globaler Markenschutz durchaus möglich, in der Praxis macht dies jedoch oft wenig Sinn.
Bei der Internationale Marke gibt es keine Möglichkeit, bei einer einzigen Stelle den Markenschutz weltweit zu beantragen da es keine sogenannte „Weltmarke“ gibt. Zwar ermöglicht das Madrider Markenabkommen und das Protokoll zum Madrider Abkommen die Anmeldung von Marken in einem einzigen Verfahren bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in sehr vielen Ländern weltweit zu beantragen, jedoch nicht in allen, weshalb es ein grossen Aufwand darstellt, einen weltweiten Markenschutz zu erreichen.
Weiterhin ist ein weltweiter Markenschutz mit sehr hohen Kosten verbunden: Die internationale Markenregistrierung löst sämtliche Anmeldegebühren aus.
Hinzu kommen noch die Markenanwaltskosten für die Markenanmeldung und Markenrecherche und später auch noch die Kosten für die Verlängerung des internationalen Markenschutzes.
Um die eigenen Rechte an der Marke tatsächlich durchsetzen zu können, muss die Marke ausserdem in den Ländern rechtserhaltend benutzt werden, auf denen der Schutz der internationalen Markenanmeldung ausgedehnt wurde. Zwar ist die Benutzung der Marke nicht verpflichtend, eine unbenutzte Marke kann jedoch dazu führen, dass diese nicht mehr verteidigt werden kann oder, dass die Marke aufgrund eines Löschungsantrages gelöscht wird.
Anders als z.B. in den USA, wo der Markeninhaber aktiv die Benutzung der Marke nachweisen muss, damit der Markenschutz aufrechterhalten bleiben kann, muss in der Schweiz und in sämtlichen anderen Ländern dieser Nachweis nicht ohne Anlass aktiv erbracht werden. Dass der Benutzungsnachweis wichtig ist, musste vor einiger Zeit auch McDonalds’s erfahren. Auf Antrag der Supermac’s Ltd. aus Irland hat das 2019 Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) entschieden, dass die Unionsmarke „BIC MAC“ gelöscht werden muss, da McDonald’s die Rechtserhaltende Benutzung der Marke in der europäischen Union nicht genügend nachgewiesen hat.
Unsere Empfehlung für die Praxis ist also, den Schutz der internationalen Markenanmeldung wirklich nur in den Ländern auszudehnen, in denen man auch tatsächlich geschäftlich aktiv ist. Weiterhin sollten die erforderlichen Dokumente, die Nachweisen, dass die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen auch tatsächlich und ernsthaft benutzt wurde, sicher aufbewahrt werden.
Voraussetzung für eine internationale Markenanmeldung ist die Existenz einer sogenannten Basismarke z.B. eine nationale Markenanmeldung in der Schweiz. Der Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) kann auch gestellt werden, wenn die Marke in der Schweiz angemeldet, jedoch noch nicht vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) im Markenregister eingetragen worden ist.
Stellung des Antrags beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE): Der Antrag für die internationale Markenregistrierung muss beim Amt der Basismarke gestellt werden, welches dann nach Zahlungseingang das Gesuch prüft. Nach Anschluss der Prüfung leitet das IGE den Antrag auf die internationale Registrierung an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter.
Bearbeitung durch die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO): Nachdem die Gebühr für die internationale Registrierung bei der WIPO bezahlt wurde, leitete diese den Antrag an die gewünschten nationalen Markenämter in den Zielländern weiter z.B. das Markenamt von Italien oder die europäische Union. Diese Bearbeitung dauert jeweils ca. 2 Monate
Prüfung durch die jeweiligen nationalen Markenämter: Jedes nationale Markenamt in den entsprechenden Zielländern muss nun binnen 12 bis 18 Monate die internationale Markenanmeldung (IR-Anmeldung) prüfen und entscheiden, ob die Marke nach der jeweiligen Rechtsordnung zum Schutz zugelassen oder eine Beanstandung erlassen wird. Hauptbeanstandungsgründe sind die sprachliche Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und Eintragungshindernisse für Produktebereiche. Wird eine Beanstandung erlassen, so kann der Markeninhaber innert der angesetzten Frist die Beanstandung erledigen.
Markenschutz im gewünschten Zielland: Nach erfolgreicher Schutzzulassung der Marke durch das jeweilige nationale Markenamt, ist die Marke im Markenregister des entsprechenden Landes geschützt.
Die Kosten für den Markenschutz International hängen unteranderem davon ab, in welchen Ländern die Marke angemeldet werden und für wie viele Klassen der Markenschutz beantragt werden soll. Das Schweizer Markenamt verlangt eine Gebühr von CHF 100 für die Weiterleitung des Antrages auf internationale Markenregistrierung an die WIPO.
Die Grundgebühr für die WIPO für den Antrag auf internationale Markenregistrierung beträgt hingegen CHF 653 (bzw. CHF 903 wenn es sich um eine farbige Marke handelt). Hinzu kommen dann noch die amtlichen Gebühren der einzelnen Zielländer.
Kontaktieren Sie und noch heute für eine professionelle und kostenlose Beratung. Mit unseren Markenschutzpaketen zum Pauschalpreis für den Markenschutz International unterstützen wir Sie im Prozess der internationalen Markenregistrierung, so dass Sie den optimalen internationalen Markenschutz erhalten.
DE/A
(Inklusive Gebühren in 3 Schutzklassen)
DE/A/LI
(Inklusive Gebühren in 3 Schutzklassen)
EU
(Inklusive Gebühren in 1 Schutzklasse)
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(Inklusive Gebühren in 1 Schutzklasse)
Stellt sich heraus, dass die Marke nicht geschützt werden kann und es deshalb zu keiner Markenanmeldung kommt, so wird Ihnen nur die von uns bereits geleistete Arbeit in Rechnung gestellt. Der Restbetrag des Paketes wird Ihnen erlassen.
Eine Markenanmeldung ist nicht zwingend notwendig, um die eigenen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt anbieten zu können. Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden und Sie können sich folglich auch gegen allfällige Markenrechtsverletzungen wehren. Deshalb ist es so wichtig, die eigene Marke schützen zu lassen. Die eingetragene Marke schützt somit vor Nachahmung und Sie können weiterhin Markenrechte via Lizenzierung und Franchising vermarkten.
Die Kosten für den Markenschutz International hängen unteranderem davon ab, in welchen Ländern der die Marke angemeldet werden und für wie viele Klassen der Markenschutz beantragt werden soll. Das Schweizer Markenamt verlangt eine Gebühr von CHF 100 für die Weiterleitung des Antrages auf internationale Markenregistrierung an die WIPO. Die Grundgebühr für die WIPO für den Antrag auf internationale Markenregistrierung beträgt hingegen CHF 653 (bzw. CHF 903 wenn es sich um eine farbige Marke handelt). Hinzu kommen dann noch die amtlichen Gebühren der einzelnen Zielländer.
Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene Schweizer Marke in das internationale Register einzutragen und die gewünschten Ländern zu benennen. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das IGE an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Die WIPO prüft anschliessend diesen Antrag und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt es die Marke in das internationale Register ein. Die Marke ist dann in jedem der benannten Ländern als Gesuch hinterlegt. Die einzelnen Vertragsparteien prüfen anschliessend innerhalb eines Jahres (im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten) das Gesuch.
Ab der Antragsstellung beim IGE vergehen ca. 3 bis 4 Monate, bis der Registrierungsbescheid erlassen wird. Bis dann die Marke auch in tatsächlich in den benannten Ländern eingetragen wird, können bis zu 18 Monat vergehen.
Bei der Markenanmeldung muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Nizzaklassifikation erstellt werden. Es gibt 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen, insgesamt also 45 Waren- und Dienstleistungsklassen. Die einzelnen Oberbegriffe sind jeweils in Unterbegriffe unterteilt.
Ob ein Name als Marke bereits im Markenregister eingetragen ist und somit geschützt ist, kann nur durch eine Markenrecherche in den entsprechenden Markenregistern festgestellt werden. Die verschiedenen Datenbanken enthalten angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene Marken.
Wir beraten Sie professionell und umfassend, damit Ihre Marke erfolgreich geschützt wird.
Dank unseres vereinfachten Verfahrens schützen wir Ihre Marke schnell und effizient.
Mit unseren Paketen bieten wir transparente Preise, damit Sie von Anfang an wissen, wie viel der Schutz Ihrer Marke kosten wird.
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