MARKENRECHTLICHER KONFLIKT

In der heutigen Geschäftswelt sind Marken von unschätzbarem Wert für Unternehmen, denn sie dienen als einprägsame Symbole, die Produkte und Dienstleistungen von anderen unterscheiden und den Kunden Vertrauen vermitteln. Die sorgfältige Pflege und der Schutz dieser Marken sind daher von höchster Bedeutung.

Ein markenrechtlicher Konflikt entsteht, wenn eine Marke ähnlich oder identisch mit einer bereits bestehenden Marke ist. Dies kann zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen, die dazu führt, dass sie die Produkte oder Dienstleistungen zweier unterschiedlicher Unternehmen nicht klar unterscheiden können. Diese Verwirrung kann somit den Ruf der Marke erheblich beeinträchtigen.

Was kann man im Fall eines markenrechtlichen Konfliktes unternehmen?

Verhandlung

Wenn festgestellt wird, dass eine ähnliche oder identische Marke angemeldet worden ist, kann der erste Schritt sein, den Markeninhaber dieser Marke zu kontaktieren und abzumahnen. In einigen Fällen kann eine informelle Kommunikation zu einer Lösung führen, wie beispielsweise zur Änderung oder Anpassung der angemeldeten Marke, um markenrechtliche Konflikte zu vermeiden.

Koexistenzvereinbarung

Ein markenrechtlicher Konflikt zwischen zwei Unternehmen kann oft durch eine Koexistenzvereinbarung erfolgreich beigelegt werden. Diese Vereinbarung ermöglicht es den beiden Parteien, ihre Marken parallel zu nutzen, ohne markenrechtliche Konflikte zu riskieren. In einer solchen Vereinbarung werden klare Richtlinien festgelegt, wie jede Marke in Bezug auf Gebiete, Branchen und Nutzungsumfang agieren darf, um Verwechslungen zu vermeiden. Durch diese pragmatische Herangehensweise können Unternehmen rechtliche Auseinandersetzungen verhindern, Kosten reduzieren und sich auf ihre eigentlichen Geschäftsziele konzentrieren. Letztlich schafft die Koexistenzvereinbarung eine Win-Win-Situation, in der beide Markeninhaber ihre Identität bewahren und gleichzeitig potenzielle Konflikte vermeiden können.

Rechtliche Schritte

Wenn durch die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien keine Einigung erzielt werden kann, so können rechtliche Schritte sinnvoll sein, um die eigenen Markenrechte zu verteidigen. Das effektivste Instrument ist das Widerspruchsverfahren. Nach der Eintragung einer neuen Marke besteht die Möglichkeit, beim entsprechenden Markenschutzamt, Widerspruch gegen diese einzureichen. Das Widerspruchsverfahren stellt eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit dar, um gegen die Anmeldung einer identischen oder ähnlichen jüngeren Marke vorzugehen und somit einen markenrechtlichen Konflikt beizulegen. Wird diese kurze Frist versäumt, bleibt nur noch die Möglichkeit, gegen die Fremdmarke eine kostenaufwändige Löschungsklage beim zuständigen Gericht einzureichen

Wie kann man verhindern, dass man abgemahnt wird und somit ein markenrechtlicher Konflikt entsteht?

Kreative Markenwahl

Die Wahl einer einzigartigen und kreativen Marke kann effektiv dazu beitragen, markenrechtliche Konflikte von vornherein zu verhindern. In dem Unternehmen innovative und originelle Markennamen entwickeln, reduzieren sie das Risiko von Verwechslungen und Konflikten mit bestehenden Marken.

Markenrecherche

Bevor eine Marke in der Schweiz oder international angemeldet wird, ist eine eingehende Markenrecherche von entscheidender Bedeutung. Diese Recherche dient dazu festzustellen, ob die geplante Markenanmeldung das Potenzial birgt, bestehende Markenrechte zu verletzen und somit das Risiko von Abmahnungen oder Widersprüchen erhöht. Sobald die Marke im entsprechenden Markenregister veröffentlicht wird, haben Inhaber älterer Markenrechte die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten Widerspruch gegen die neue Marke einzulegen, falls eine Verwechslungsgefahr besteht. Ein Widerspruchsverfahren folgt, in dem das Markenamt entscheidet, ob tatsächlich eine Gefahr der Verwechslung besteht. Im ungünstigsten Fall kann die neu angemeldete Marke gelöscht werden. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, wird dringend geraten, im Vorfeld eine gründliche Markenrecherche durchzuführen. Dies hilft, potenzielle markenrechtliche Konflikte zu identifizieren und die Markenanmeldung auf solider Grundlage zu planen.

Wurden Sie von einem Markeninhaber abgemahnt? Wurde ein Widerspruch gegen Ihre Marke eingelegt? Haben Sie eine Marke entdeckt, von der Sie glauben, dass sie mit Ihrer Marke verwechselt werden könnte? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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FAQ | Häufig gestellte Fragen

Inhaber geschützter Marke besitzen die alleinige Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Marke. Die Verwendung einer geschützten Marke ohne Genehmigung des Markeninhabers stellt somit eine Markenrechtsverletzung dar und der Markeninhaber hat in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz, Auskunft und Unterlassung.

Ein Zeichen, dass mit dem TM-Symbol („Trademark“) oder dem R-Symbol („registered“) versehen ist, weist daraufhin, dass es sich um ein markenrechtlich geschütztes Zeichen und somit um eine im Markenregister eingetragene Marke handelt. In der Schweiz besteht keine Pflicht, diese Symbole zu verwenden, sie signalisieren jedoch Dritten, dass ein entsprechendes Zeichen als Marke geschützt ist. 

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