In einer aktuellen Grundsatzentscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Nike erlaubt, einige seiner Sporthosen mit Streifen zu versehen.
Der Beginn des Streits
Der Markenstreit zwischen den Sportbekleidungsriesen Nike und Adidas begann im Jahr 2022, als Adidas – bekannt für die rigorose Verteidigung seiner Drei-Streifen-Marke – eine Klage vor dem Landgericht Düsseldorf einreichte. Diese führte zunächst zu einem Verbot, dass Nike fünf seiner Jogginghosen-Designs mit Streifen in Deutschland vertreiben durfte.
Entscheidung des Oberlandesgerichts
In der Berufung hob das Oberlandesgericht diese Entscheidung teilweise auf, sodass Nike vier der fünf strittigen Hosen weiterhin auf dem Markt anbieten, besitzen und bewerben konnte.
Das Gericht stellte fest, dass eine der Trainingshosen von Nike die Markenrechte von Adidas verletzte, da die drei Streifen zu ähnlich waren. Bei der Beurteilung des Gesamteindrucks wurde betont, dass das Publikum die Zeichen nicht gleichzeitig wahrnimmt und vergleicht, wodurch ähnliche Merkmale stärker ins Gewicht fallen können.
Grenzen des Markenschutzes
Das Gericht betonte jedoch, dass nicht jedes Streifenmuster automatisch mit Adidas in Verbindung gebracht werden könne und stellte fest, dass keine Verwechslungsgefahr mit den anderen vier Designs bestand. Adidas müsse nachweisen, dass eine tatsächliche Verwechslungsgefahr besteht, und kann Konkurrenten nicht einfach pauschal die Verwendung von Streifen verbieten.
Die entscheidenden Faktoren für die Beurteilung waren das spezifische Design der Streifen, ihre Platzierung, das Design der Kleidungsstücke insgesamt und das Vorhandensein anderer Markenlogos. In einigen Fällen wurde die Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, weil die strittigen Streifenmuster nur zwei Streifen anstelle von drei aufwiesen und daher nur geringfügig ähnlich waren.
Dekorative Elemente und Markenerkennbarkeit
Selbst bei einem Drei-Streifen-Motiv entschied das Gericht, dass die Breite, der Abstand und der Farbkontrast der Streifen ausreichten, um Nike’s Design von Adidas‘ Marke zu unterscheiden. Die Streifen wurden als so dicht beieinanderliegend beurteilt, dass sie eher wie Ziernähte wirkten, unterstützt durch das prominente Nike-Logo, das eine klare Unterscheidung ermöglichte.
Fazit
Das Urteil verdeutlicht, dass Markenschutz nicht gewährt werden kann, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, und sollte nicht so weit ausgelegt werden, dass er den fairen Wettbewerb verhindert.
Diese Entscheidung stärkt den Wettbewerb und setzt klare Grenzen für den Markenschutz, um eine übermässige Einschränkung durch etablierte Marken zu vermeiden.