Die Dauer der Eintragung einer internationalen Marke kann je nach Umfang und Komplexität des Anmeldeverfahrens variieren. Im Allgemeinen sind folgende Schritte und Zeitrahmen zu beachten:
1. Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung
Bevor Sie Ihre internationale Marke anmelden können, müssen Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereit sind. Dies umfasst die detaillierte Beschreibung der Marke, die Benennung der Länder, in denen Sie Schutz suchen, sowie die Zahlung der entsprechenden Gebühren. Die Vorbereitung für das Verfahren der internationalen Markenanmeldung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität und der Anzahl der Länder.
2. Einreichung der Anmeldung bei der WIPO
Das Verfahren zur internationalen Markenanmeldung beginnt mit der Einreichung des Antrags bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über das Madrider System. Wenn Sie in der Schweiz ansässig sind, erfolgt die erste Einreichung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Das IGE prüft Ihre Anmeldung auf formale Korrektheit und leitet sie anschließend an die WIPO weiter. Dieser Schritt dauert in der Regel etwa 1 bis 2 Monate.
Nach der Weiterleitung durch das IGE prüft die WIPO die Anmeldung ebenfalls auf formale Aspekte. Dieser Prozess dauert normalerweise etwa 1 bis 2 Monate. Die WIPO sendet Ihnen eine Bestätigung, wenn die Anmeldung registriert wurde, und gibt sie zur weiteren Bearbeitung an die nationalen Markenämter der benannten Länder weiter.
3. Prüfung durch die nationalen Markenämter
Im Rahmen des Verfahrens zur internationalen Markenanmeldung wird Ihre Anmeldung an die Markenämter der benannten Länder weitergeleitet. Jedes nationale Markenamt prüft die Anmeldung gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften. Die Dauer dieser Prüfung variiert stark je nach Land und kann zwischen 6 und 18 Monaten oder sogar länger betragen. Einige Länder haben schnellere Verfahren, während andere eine umfassendere Überprüfung durchführen.
4. Bekanntmachung und Einspruchsfrist
Sobald die nationalen Markenämter die Anmeldung geprüft haben, erfolgt die Veröffentlichung in den jeweiligen Markenregistern. Dies dient dazu, Dritten die Möglichkeit zu geben, gegen die Anmeldung Einspruch zu erheben. Die Einspruchsfrist variiert je nach Land, beträgt jedoch in der Regel etwa 2 bis 3 Monate.
5. Erteilung des Markenschutzes
Insgesamt kann das Verfahren zur internationalen Markenanmeldung von der Einreichung bis zur Erteilung des Markenschutzes international zwischen 12 und 24 Monaten in Anspruch nehmen, abhängig von der Geschwindigkeit der nationalen Markenämter und möglichen Komplikationen.