Damit eine Erfindung patentierbar ist, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Erfindung löst ein technisches Problem mit den Mitteln der Technik
- Die Erfindung ist gewerblich anwendbar
- Die Erfindung ist neu, das heisst sie darf nicht öffentlich bekannt sein.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist die Erfindung nicht patentierbar und es wird kein Schweizer oder internationales Patent erteilt.