Markenrecht: Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Es wird zwischen Wortmarken (voller Name), Bildmarken (nur Grafik, kein Text) und Wortbildmarken unterschieden. Es gibt auch Farbmarkierungen, Klangmarkierungen, Duftmarkierungen und seltener haptische Markierungen. |
Markenrecht: Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist also der Einzige, der entscheiden kann, wer die Marke benutzen darf. Wenn also jemand die geschützte Marke gegen den Willen ihres Inhabers nutzt, handelt es sich unweigerlich um eine Markenverletzung. Das Markenrecht in der Schweiz wird durch das Schweizerische Markenschutzgesetz (MSchG) geregelt. Es bietet Schutz für Marken, die zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden. |
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