Markenrechtsverletzung: 1 MarkenG leistet Schadensersatz allein, wenn Sie die Markenverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben. Eine vorsätzliche Überprüfung liegt vor, wenn der Verletzer wusste, dass er bei der Handlung eine Markenverletzung beging. Fahrlässige Markenverletzungen erweisen sich oft als nützlich. |
Markenrechtsverletzung: Zeichen, die passend sind, Waren und/oder Services eines Unternehmens von denen anderer Firmen zu unterscheiden, können geschützt werden. Dazu gehören z. B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Illustrationen, allerdings ebenfalls Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Töne. Wenn eine Markenrechtsverletzung vermutet wird, kann der Markeninhaber rechtliche Schritte einleiten, um die Verletzung zu stoppen und Schadenersatz zu fordern. Die möglichen Maßnahmen können eine Unterlassungserklärung, die Beschlagnahme von Produkten, die Verhängung von Geldstrafen oder die Schadenersatzforderung sein. |
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