Quelle: Google
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Um den Markenschutz sorgfältig zu planen und eine Markenschutzstrategie zu entwickeln, sollte man sich die folgenden Fragen stellen:
Was soll geschützt werden?
Als Marke können alle grafisch darstellbare Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen der Konkurrenz zu unterscheiden. Die häufigsten Markenformen sind:
Welche Waren und Dienstleistungen möchten Sie mit Ihrer Marke schützen?
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, welches immer in Verbindung mit ganz bestimmten Waren oder/und Dienstleistungen geschützt ist. Da nach Eintragung der Marke der Schutz nicht auf weitere Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt werden kann, ist es wichtig vor der Markenanmeldung sorgfältig zu definieren, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen man den Markenschutz erlangen möchte.
Ist die Marke schutzfähig?
Damit eine Marke geschützt werden kann, muss diese Schutzfähig sein. Insbesondere nicht geschützt werden können, sind Kennzeichen, welche die Waren und Dienstleistungen unmittelbar beschreibend (z.B. CAFE SUISSE für Verpflegung) oder irreführend sind (z.B. VITAMINREICH für alkoholische Getränke).
In welchen Ländern ist der Markenschutz sinnvoll?
Eine Marke sollte immer dort geschützt werden, wo das eigene Marktinteresse liegt. Durchaus vorteilhaft ist der Schutz einer Internationalen Marke; über das Madrider System der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), kann mit einem einzigen Antrag die Marke in beliebig viele Länder geschützt werden.
Gibt es schon ähnliche oder identische Marken?
Um Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden, sollte vor der Markenanmeldung stets überprüft werden, ob die eigene Marke nicht mit anderen ähnlichen oder identischen Marken in Konflikt geraten kann. Lassen Sie eine Marke schützen, die mit bereits registrierten Zeichen in Konflikt gerät, kann gegen Ihre Marke Widerspruch eingereicht und im schlimmsten Falle deren Löschung gefordert werden. Sowohl die meisten verschiedenen Markenämter also auch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum prüfen bei Einreichung der Markenanmeldung nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken geschützt sind.
Anmeldung der Marke
Nach Abklärung der oben genannten Punkte, kann die Markenanmeldung beim entsprechenden Markenamt vorgenommen werden welches dann die Marke prüft und bei Erfüllen aller Voraussetzungen den definitiven Markenschutz erteilt.
Schützen Sie Ihre Marke, Ihr Logo oder Firmenname noch heute vor potentiellen Konkurrenten. Wir nehmen die Markenanmeldung in der Schweiz und International fehlerfrei für Sie vor. Kontaktieren Sie und noch heute für eine professionelle und kostenlose Beratung. Mit unseren Paketen für den Markenschutz in der Schweiz und Markenschutz International unterstützen wir Sie im Prozess der Markenregistrierung, so dass Sie den optimalen Markenschutz erhalten.
Eine entscheidende Komponente für den Erfolg eines Unternehmens liegt in dem Aufbau und Pflege der eigenen Marke.
Marken schaffen bei den Käufern Vertrauen, indem sie die Qualität und die zuverlässige Herkunft einer Ware, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens garantieren. Besonders in unsicheren Zeiten wie die heutigen in denen die Tendenz zum Misstrauen gross ist, ist das Gefühl von Sicherheit und somit Vertrauen von grosser Bedeutung. Marken können dieses Bedürfnis der Konsumenten nach Sicherheit erfüllen, denn diese können sich darauf verlassen, dass die Qualität eingehalten wird.
Verbraucher und Verbraucherinnen haben Zugang zu einer Fülle von Informationen und Alternativen, weshalb es somit klar erscheint, warum sie bevorzugt Produkte einer Marke kaufen die etabliert ist und der sie vertrauen. In einem solchen wettbewerbsintensiven Umfeld kann somit eine starke Marke den Unterschied machen.
Der Markenschutz und die Pflege der eigenen Marke sollte deshalb eines der wichtigsten Ziele für jedes erfolgreiche Unternehmen sein.
Eine Markenregistrierung ist nicht zwingend notwendig, um die eigenen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt anbieten zu können. Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden und Sie können sich folglich auch gegen allfällige Markenrechtsverletzungen wehren. Deshalb ist es so wichtig, die eigene Marke schützen zu lassen. Die eingetragene Marke schützt somit vor Nachahmung und Sie können weiterhin Markenrechte via Lizenzierung und Franchising vermarkten.
Der Markenschutz beginnt ab dem Tag der Anmeldung für die Dauer von 10 Jahren. Vor Ablauf der Schutzfrist kann dieser durch Bezahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Ein Zeichen, dass mit dem TM-Symbol („Trademark“) oder dem R-Symbol („registered“) versehen ist, weist daraufhin, dass es sich um ein markenrechtlich geschütztes Zeichen und somit um eine im Markenregister eingetragene Marke handelt. In der Schweiz besteht keine Pflicht, diese Symbole zu verwenden, sie signalisieren jedoch Dritten, dass ein entsprechendes Zeichen als Marke geschützt ist.
Nein, eine Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, geniesst keinen Markenschutz. Es ist deshalb so wichtig, die eigene Firma auch als Marke schützen zu lassen. Zwar kann sich der Inhaber einer im Handelsregister eingetragenen Firma gegen die Benutzung oder Registrierung einer identischen oder ähnlichen Firma wehren, nicht jedoch gegen die Eintragung einer identischen oder ähnlichen Marke. Mit dem Markenschutz wird Ihnen das alleinige Recht verliehen, Ihre Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu benutzen und Sie können sich somit gegen die Verwendung Ihres Firmennamens als Marke durch Dritte verteidigen.
Nach erfolgreicher Registrierung Ihrer Marke ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Marke aktiv überwachen. Nur durch eine regelmäßige Markenüberwachung wissen Sie rechtzeitig, ob jemand eine identische oder ähnliche Marke angemeldet hat und können sich somit dagegen wirksam verteidigen.
Die Anmeldegebühren für eine Schweizer Markenanmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in drei Waren- und Dienstleistungsklassen betragen CHF 350. Für jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse wird eine zusätzliche Klassengebühr in Höhe von CHF 100 fällig. Nach 10 Jahren kann die Markeneintragung für CHF 550 verlängert werden.
Marken welche in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibend sind, können nicht geschützt werden. Weiterhin können auch einfache Zeichen, Abkürzungen, Sachangaben und Wappen nicht zum Markenschutz zugelassen werden. Die Marke darf zudem nicht täuschend oder gegen die öffentliche Ordnung verstossen.
Ob ein Name als Marke bereits im Markenregister eingetragen ist und somit geschützt ist, kann nur durch eine Markenrecherche in den entsprechenden Markenregistern festgestellt werden. Die verschiedenen Datenbanken enthalten angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene Marken.
Wir beraten Sie professionell und umfassend, damit Ihre Marke erfolgreich geschützt wird.
Dank unseres vereinfachten Verfahrens schützen wir Ihre Marke schnell und effizient.
Mit unseren Paketen bieten wir transparente Preise, damit Sie von Anfang an wissen, wie viel der Schutz Ihrer Marke kosten wird.
Wenn Sie Fragen oder Interesse an unseren Dienstleistungen haben, dann senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.
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