EU-Marke anmelden leicht gemacht!

Inhaltsverzeichnis

In der heutigen Geschäftswelt ist der Schutz einer Marke von entscheidender Bedeutung, um die Identität und den Wert eines Unternehmens zu wahren. Die Anmeldung einer EU-Marke bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Markenschutz auf die gesamte Europäische Union auszudehnen. In diesem Artikel werden wir die Grundlagen der EU-Markenanmeldung, ihr Verfahren, die Vor- und Nachteile sowie die Unterschiede zur Internationalen Marke genauer betrachten.

Was ist eine EU-Marke?

Eine EU-Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren und Dienstleistungen von solchen anderen Unternehmen unterscheidet. Eine EU-Marke, bei der EUIPO anzumelden ermöglicht den Markenschutz und das exklusive Nutzungsrecht für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dieser Schutz erstreckt sich jedoch nicht auf Länder, die geografisch in Europa liegen, aber keine Mitgliedstaaten der EU sind. Dazu gehören Länder z.B. wie die Schweiz, Monaco und Liechtenstein. Falls der Schutz in diesen Ländern gewünscht ist, müssen separate nationale Markenanmeldungen in den jeweiligen Ländern eingereicht werden.

Der Brexit hat zudem weitreichende Folgen für den Markenschutz in Grossbritannien. Mit dem Austritt aus der EU haben die EUIPO und Grossbritannien getrennte Wege eingeschlagen. Das bedeutet, dass der Schutz, den eine Unionsmarke vor dem Brexit in Grossbritannien genoss, nicht mehr automatisch gewährt wird. Markeninhaber, die bereits vor dem 01.01.2021 Inhaber einer Unionsmarken waren, haben nun zwei separate Marken: eine für Grossbritannien und eine Unionsmarke, die in den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten gültig ist. Durch die Anmeldung einer Unionsmarke ist die Marke somit in Grossbritannien nicht mehr geschützt.

Verfahren der EU-Markenanmeldung

Schritt 1: Markenrecherche und Vorbereitung

Bevor eine Unionsmarke angemeldet wird, ist die Durchführung einer umfassenden Markenrecherche ratsam. Das EUIPO überprüft nämlich nicht, ob eine Marke bereits in ähnlicher Form angemeldet wurde. Eine vorgängige Markenrecherche hilft, bereits bestehende Markenrechte zu identifizieren und das Risiko von Konflikten zu minimieren. Die Durchführung einer Markenrecherche für eine EU-Markenanmeldung mag zwar zeitaufwendig sein, bildet jedoch das grundlegende Fundament jeder Markenanmeldung in Europa. Nach der Recherche sollte die Marke klar definiert werden, die relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen ausgewählt und das Markenlogo oder den Markennamen festlegen werden.

Schritt 2: Einreichung der Markenanmeldung beim EUIPO

Die EU-Marke wird beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Die Anmeldung kann online oder auf dem Postweg eingereicht werden. Die erforderlichen Dokumente umfassen das Antragsformular, eine klare Darstellung der Marke sowie die Zahlung der entsprechenden Gebühren.

Grundsätzlich besteht für jede Person die Möglichkeit, eine EU-Markenanmeldung beim EUIPO einzureichen, sofern einen Geschäfts- bzw. Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU besteht. Falls die Person keinen Geschäfts- bzw. Wohnsitz in der EU hat, ist es erforderlich, einen rechtlichen Vertreter innerhalb der EU zu benennen.

Schritt 3: Prüfung und Veröffentlichung der EU-Markenanmeldung

Das EUIPO prüft die Anmeldung auf formelle und inhaltliche Kriterien. Hierbei wird überprüft, ob alle notwendigen Angaben vorhanden sind und die Marke den rechtlichen Anforderungen entspricht. Nach erfolgreicher Prüfung der EU-Markenanmeldung wird die Marke im Amtsblatt der Europäischen Union in allen 23 Amtssprachen veröffentlicht. Dies ermöglicht Dritten, innerhalb von 3 Monaten Widerspruch gegen die Anmeldung der Unionsmarke einzulegen, wenn sie glauben, dass die Marke ihre bestehenden Rechte verletzt. Stimmt das EUIPO dem Widerspruch zu, stoppt es das Anmeldeverfahren.

Schritt 4: Widerspruchsfrist und Eintragung der Unionsmarke

Wenn keine Widersprüche innerhalb der vorgegebenen Fristen eingehen oder erfolgreich sind, wird die Unionsmarke ins Register eingetragen und der Markeninhaber erhält eine digitale Eintragungsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt geniesst die Marke Markenschutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Markenanmeldung bietet eine effektive Möglichkeit, die Marke europaweit zu schützen und einheitliche Rechte zu erlangen.

Kosten für die Anmeldung einer EU-Marke und Schutzdauer

Für die Einreichung einer EU-Markenanmeldung beim EUIPO fallen verschiedene Gebühren an. Die Grundgebühr beträgt 850 Euro und umfasst bereits eine Waren- und Dienstleistungsklasse. Die zweite Klasse kostet 50 Euro und ab der dritten Klasse fällt eine Gebühr von 150 Euro an. Hinzu kommen noch die Kosten für die Anmeldung der Unionsmarke durch einen Markenspezialisten.

Die Schutzdauer einer Unionsmarke beträgt 10 Jahre. Diese kann auf Antrag immer um 10 Jahre beliebig häufig verlängert werden. Damit die Unionsmarke vom EUIPO verlängert wird, muss eine entsprechende Verlängerungsgebühr bezahlt werden.

Vorteile der EU-Markenanmeldung

Eine EU-Marke anzumelden, bietet einige Vorteile

  • Automatischer Schutz in allen Mitgliedstaaten:
    Die Anmeldung einer EU-Marke erstreckt sich automatisch auf alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es ist keine separate Anmeldung in jedem Land erforderlich. Als Inhaber einer registrierten Unionsmarke erhält man somit das exklusive Recht in allen Mitgliedstaaten.
  • Vereinfachtes Verfahren und Kostenersparnis:
    Die gemeinsame Anmeldung und Registrierung vereinfachen den Prozess erheblich und senken die Gesamtkosten im Vergleich zur Einzelanmeldung in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union.
  • Ergänzung bestehender nationaler Marken:
    Falls bereits nationale Marken in einzelnen Mitgliedstaaten geschützt sind, kann deren Schutz durch die Anmeldung einer EU-Marke mit denselben Waren- und Dienstleistungsklassen erweitert werden.
  • Benutzungsanforderung sind leichter zu erfüllen
    Die Benutzungsanforderungen für eine Unionsmarke sind leichter zu erfüllen. Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren „ernsthaft in der Europäischen Union genutzt werden“ was auch auf die Nutzung in einem Teil eines Mitgliedstaats zutrifft.
  • Länderunabhängige Klageergebung:
    Weiterhin ist die Möglichkeit der Klageerhebung wegen Markenrechtsverletzungen einer europäischen Marke vereinfacht, da länderunabhängig geklagt werden kann. Dies bedeutet, dass man sich einfach an eines der Unionsmarkengerichte wenden kann und nicht in jedem Land der Rechtsverletzung direkt klagen muss. Die Urteile dieser Unionsmarkengerichte gelten dann auch in der gesamten Europäischen Union.

Nachteile der EU-Markenanmeldung

Ein wesentlicher Nachteil der EU-Markenanmeldung ist eng mit ihrem prominentesten Vorteil verbunden: der weitreichende räumliche Geltungsbereich der Marke innerhalb der EU-Mitgliedsländer. Diese Breite erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Schutzmöglichkeiten, sondern birgt auch das Potenzial, ältere Rechte Dritter in den verschiedenen Ländern zu verletzen. Die Wahrscheinlichkeit von Einsprüchen gegen die Eintragung oder Nutzung der Unionsmarke steigt folglich signifikant an, verglichen mit einer rein nationalen Schweizer Marke.

Darüber hinaus ist der Schutzumfang der Unionsmarke nicht automatisch identisch mit dem geografischen Umfang Europas. Länder wie die Schweiz oder Norwegen sind von der Schutzwirkung der EU-Markenanmeldung ausgeschlossen. In Fällen, in denen der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens sich auf den deutschsprachigen Raum (DACHLI) konzentriert, könnte es aus Kostengründen und zur Risikominimierung sinnvoller sein, zuerst die Markenanmeldung in der Schweiz vorzunehmen und den Schutz später mittels einer sogenannten internationalen Markenanmeldung auf die weiteren relevanten Länder auszudehnen.

Alternative zur Unionsmarkenanmeldung

Wenn das Ziel ist, die Marke nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch weltweit zu nutzen, hat die Anmeldung einer Internationalen Marke im Gegensatz zu der Anmeldung einer EU-Marke mehr Vorteile. Das Fundament für die internationale Markenanmeldung bietet das Madrider Abkommen, dem sich zahlreiche Länder angeschlossen haben. Dieses Abkommen zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Anmeldung und Nutzung von Marken zu erleichtern. Während also eine Unionsmarkenanmeldung den Schutz innerhalb der Europäischen Union bietet, erlaubt die IR-Marke, auch als internationale Marke bekannt, den Schutz in einer Vielzahl von Ländern ausserhalb der EU.

a) Vorteile der IR-Marke

  • Einheitliches Eintragungsverfahren:

Vorteil der Internationalen Registrierung ist, dass über das Madrider Markensystem der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) mit nur einem einzigen Antrag, die Marke in beliebig vielen Ländern hinterlegt werden kann. Durch dieses zentralisierte Verfahren werden die administrativen Abläufe für die Markeneintragung somit erheblich vereinfacht.

  • Zentrale Verlängerung: Die zentrale Verwaltung durch die WIPO erleichtert auch die Verlängerung der IR-Marke. Dies bietet eine erhebliche Vereinfachung im Vergleich zu getrennten Verlängerungsverfahren in mehreren Ländern.
  • Einfache Übertragungs- und Lizenzverfahren: Die WIPO bietet zudem den Vorteil einer zentralen Handhabung von Übertragungen, Teilveräußerungen und Lizenzeintragungen für die IR-Marke, wodurch die Komplexität solcher Vorgänge reduziert wird.
  • Nachträgliche Erweiterung auf weitere Länder: Ein charakteristisches Merkmal der IR-Marke ist die Möglichkeit, sie nachträglich auf zusätzliche Länder auszuweiten. Auch wenn dies für das betreffende Land zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, erspart es dennoch den Aufwand, eine ganz neue Markeneintragung vorzunehmen.
  • Unabhängigkeit des Schicksals in einzelnen Ländern: Ein bedeutender Vorteil der IR-Marke ist ihre Stabilität. Sollte die Marke in einem der designierten Länder ihre Gültigkeit verlieren, beeinflusst dies nicht ihre Wirkung in anderen Ländern. Dies steht im Gegensatz zu Marken wie der EU-Marke, bei der ein ganzheitlicher Schutz besteht, der nicht selektiv aufgehoben werden kann.

b) Nachteile einer IR-Marke

  • Aktive Nutzung in den gewählten Ländern: Um den Schutz der internationalen Registrierung (IR-Marke) aufrechtzuerhalten, ist die aktive Nutzung in jedem dieser Länder erforderlich. Dies gewährleistet, dass die Marke ihre tatsächliche Funktion als Kennzeichen erfüllt und nicht nur auf dem Papier besteht.
  • Vorhandensein einer eingetragenen Basismarke: Die Möglichkeit zur internationalen Markenanmeldung, im Gegensatz zur EU-Markenanmeldung, setzt voraus, dass bereits eine eingetragene Basismarke existiert. Diese Basismarke bildet die Grundlage für die Erweiterung des Markenschutzes auf internationale Ebene.
  • Bindung der IR-Marke an die Basismarke: In den ersten fünf Jahren nach der Eintragung der IR-Marke ist diese eng an den Bestand der Basismarke gekoppelt. Sollte die Basismarke, auch als Heimatmarke bezeichnet, innerhalb dieses Zeitraums ungültig werden oder gelöscht werden, hat dies zur Folge, dass die IR-Marke zusammen mit ihren Registrierungen in den betroffenen Ländern erlischt.

Bereit, Ihre Marke erfolgreich in der gesamten EU zu schützen? Wir sind hier, um Ihnen mit dem Markenschutz zu helfen! Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über den Prozess der EU-Markenanmeldung zu erfahren und wie wir Sie bei jedem Schritt unterstützen können.

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