Markenrechtsverletzung Schweiz: Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist daher der Einzige, der entscheiden kann, wer die Marke benutzen darf. Deswegen liegt allzeit danach eine Markenverletzung vor, wenn irgendwer die geschützte Marke gegen den Willen des Inhabers benutzt. |
Markenrechtsverletzung Schweiz: Der Gesetzgeber ahndet vorsätzliche Markenfälschung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Annos. Handelt der Verletzer nicht ausschließlich rechtswidrig, statt dessen auch gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, drohen strafrechtliche Folgen wie eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Annos. In der Schweiz ist eine Markenrechtsverletzung ein Verstoß gegen das Markenschutzgesetz. Wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Marke ohne die Erlaubnis des Markeninhabers verwendet oder eine ähnliche Marke verwendet, die zu Verwechslungen führen kann, handelt es sich um eine Markenrechtsverletzung. Wenn ein Markeninhaber eine Markenrechtsverletzung vermutet, |
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