Markenschutz beantragen Schweiz: Zeichen, die nur aus einer Form bestehen, 1. die auch mit Hilfe der Art der Ware bestimmt wird, sind nicht schutzfähig im Sinne des § 3 II MarkenG. Dies ist der Fall, wenn die Form des Zeichens die betreffenden Waren zunächst einer bestimmten Kategorie zuordnet. |
Markenschutz beantragen Schweiz: Bevor Sie größere Investitionen tätigen, sollten Sie allenfalls über einen Markenschutz nachdenken, um zu verhindern, dass ein Konkurrent die Entwicklung Ihrer Marke ausnutzt. Eine gründliche Markenrecherche und eine frühzeitige Markenanmeldung können kostspielige Markenstreitigkeiten vermeiden. Wenn Sie einen Markenschutz in der Schweiz beantragen möchten, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen müssen. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit Ihrer Marke: Überprüfen Sie, ob Ihre beabsichtigte Marke bereits von jemand anderem in der Schweiz oder im Ausland registriert wurde. Sie können das Swiss Register for Trademarks überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke verfügbar ist. |
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