Eine Erfindung ist patentierbar, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Doch was genau macht eine Erfindung patentierbar? Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen:
1. Die Erfindung löst ein technisches Problem mit den Mitteln der Technik
Eine Erfindung muss ein konkretes technisches Problem lösen. Dies bedeutet, dass die Erfindung eine technische Lösung bietet, die praktisch anwendbar ist. Ein gutes Beispiel hierfür sind neue Maschinen, chemische Verfahren oder innovative elektronische Schaltungen. Ohne eine technische Lösung ist die Erfindung nicht patentierbar.
2. Die Erfindung ist gewerblich anwendbar
Um patentierbar zu sein, muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein. Dies bedeutet, dass sie in irgendeiner Form industriell hergestellt oder verwendet werden kann. Eine Erfindung, die nur theoretische Bedeutung hat und keinen praktischen Nutzen in der Industrie oder im Handel findet, ist nicht patentierbar.
3. Die Erfindung ist neu
Eine der grundlegendsten Anforderungen für die Patentierbarkeit ist die Neuheit. Die Erfindung darf nicht öffentlich bekannt sein, bevor der Patentantrag gestellt wird. Dies bedeutet, dass sie nicht in Publikationen, auf Messen oder durch andere öffentliche Verbreitungswege bekannt gemacht worden sein darf. Eine Neuheitsschonfrist kann unter bestimmten Umständen genutzt werden, aber grundsätzlich muss die Erfindung neu und unbekannt sein, um als patentierbar zu gelten. eine Erfindung patentierbar ist, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: