Inhaber geschützter Marke besitzen die alleinige Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Marke. Die Verwendung einer geschützten Marke ohne Genehmigung des Markeninhabers stellt somit eine Markenrechtsverletzung dar und der Markeninhaber hat in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz, Auskunft und Unterlassung.