Bei Unternehmen, welche weltweit tätig sind, stellt sich oft die Frage, ob ein weltweiter Markenschutz möglich und sinnvoll ist. Theoretisch ist ein globaler Markenschutz durchaus möglich, in der Praxis macht dies jedoch oft wenig Sinn.
Bei der Internationale Marke gibt es keine Möglichkeit, bei einer einzigen Stelle den Markenschutz weltweit zu beantragen da es keine sogenannte „Weltmarke“ gibt. Zwar ermöglicht das Madrider Markenabkommen und das Protokoll zum Madrider Abkommen die Anmeldung von Marken in einem einzigen Verfahren bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in sehr vielen Ländern weltweit zu beantragen, jedoch nicht in allen, weshalb es ein großen Aufwand darstellt, einen weltweiten Markenschutz zu erreichen.
Hohe Kosten für Weltweiten Markenschutz
Weiterhin ist ein weltweiter Markenschutz mit sehr hohen Kosten verbunden: Die internationale Markenregistrierung löst sämtliche Anmeldegebühren aus.
Hinzu kommen noch die Markenanwaltskosten für die Markenanmeldung und Markenrecherche und später auch noch die Kosten für die Verlängerung des internationalen Markenschutzes.
Nutzung und Verteidigung der Marke
Um die eigenen Rechte an der Marke tatsächlich durchsetzen zu können, muss die Marke außerdem in den Ländern rechtserhaltend benutzt werden, auf denen der Schutz der internationalen Markenanmeldung ausgedehnt wurde. Zwar ist die Benutzung der Marke nicht verpflichtend, eine unbenutzte Marke kann jedoch dazu führen, dass diese nicht mehr verteidigt werden kann oder, dass die Marke aufgrund eines Löschungsantrages gelöscht wird.
Anders als z.B. in den USA, wo der Markeninhaber aktiv die Benutzung der Marke nachweisen muss, damit der Markenschutz aufrechterhalten bleiben kann, muss in der Schweiz und in sämtlichen anderen Ländern dieser Nachweis nicht ohne Anlass aktiv erbracht werden. Dass der Benutzungsnachweis wichtig ist, musste vor einiger Zeit auch McDonalds’s erfahren. Auf Antrag der Supermac’s Ltd. aus Irland hat das 2019 Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) entschieden, dass die Unionsmarke „BIC MAC“ gelöscht werden muss, da McDonald’s die Rechtserhaltende Benutzung der Marke in der europäischen Union nicht genügend nachgewiesen hat.
Praxisempfehlung: Zielgerichtete Anmeldung
Unsere Empfehlung für die Praxis ist also, den Schutz der internationalen Markenanmeldung wirklich nur in den Ländern auszudehnen, in denen man auch tatsächlich geschäftlich aktiv ist. Weiterhin sollten die erforderlichen Dokumente, die Nachweisen, dass die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen auch tatsächlich und ernsthaft benutzt wurde, sicher aufbewahrt werden.