Wie lange ist die Marke nach erfolgreicher Registrierung in der Schweiz geschützt?

Nach erfolgreicher Registrierung einer Marke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in der Schweiz beginnt der rechtliche Schutz der Marke für einen Zeitraum von zehn Jahren. Während dieser Schutzperiode geniesst der Markeninhaber exklusive Rechte an der Marke, die ihn vor der unautorisierten Nutzung, Nachahmung oder Verwechslung durch Dritte schützt. Diese Rechte erstrecken sich auf alle in der Anmeldung festgelegten Waren- und Dienstleistungsklassen, wodurch der Inhaber in der Lage ist, seine Marke umfassend zu nutzen und gegen etwaige Verletzungen vorzugehen.

Vor Ablauf der initialen zehnjährigen Schutzfrist muss eine Verlängerung beantragt werden, um den Markenschutz weiterhin aufrechtzuerhalten. Die Verlängerung kann für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren erfolgen. Die entsprechenden Gebühren müssen fristgerecht gezahlt werden, um einen nahtlosen Schutz der Marke sicherzustellen. Diese Verlängerung kann beliebig oft wiederholt werden, was bedeutet, dass der Schutz der Marke theoretisch unbegrenzt fortgesetzt werden kann, solange die erforderlichen Verlängerungsgebühren bezahlt und die Fristen eingehalten werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich rechtzeitig vor Ablauf der zehnjährigen Schutzfrist um die Verlängerung der Marke zu kümmern. Ein rechtzeitiges Handeln gewährleistet, dass der Markeninhaber die Rechte an seiner Marke nicht verliert und somit den kontinuierlichen Schutz und die Nutzung seiner Marke ohne Unterbrechung aufrechterhalten kann.

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