Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene Schweizer Marke in das internationale Register einzutragen und die gewünschten Ländern zu benennen. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das IGE an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Die WIPO prüft anschliessend diesen Antrag und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt es die Marke in das internationale Register ein. Die Marke ist dann in jedem der benannten Ländern als Gesuch hinterlegt. Die einzelnen Vertragsparteien prüfen anschliessend innerhalb eines Jahres (im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten) das Gesuch.