Slogan schützen lassen: Das müssen Sie beachten!

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Ein Slogan ist nicht nur ein Werbespruch, sondern ein Aushängeschild für ein Unternehmen. Er soll nicht nur Aufmerksamkeit erregen, sondern auch im Gedächtnis bleiben und das Unternehmen langfristig repräsentieren. In der Welt des Markenrechts spielen Slogans eine wichtige Rolle, denn sie können genauso wie Logos oder Wortmarken geschützt werden. Doch wie genau schützt man einen Slogan als Marke und wo erfolgt die Anmeldung?

Slogans unterscheiden sich von rein informativen oder werbenden Aussagen dadurch, dass sie eine Verbindung zum Unternehmen herstellen und eine bestimmte Botschaft vermitteln, die im Gedächtnis bleibt. Sie sollen nicht nur den Kunden ansprechen, sondern auch das Unternehmen klar von anderen abgrenzen. Diese Funktionen ähneln denen von Marken, weshalb Slogans auch markenrechtlich geschützt werden können.

Um einen Slogan als Marke schützen zu können, müssen allerdings vor der Anmeldung bestimmte Kriterien erfüllt sein. Ein Slogan kann insbesondere nicht als Marke geschützt werden, wenn er:

  • Bestimmte Eigenschaften der Produkte und/oder Dienstleistungen oder den Zweck des Unternehmens beschreibt
  • Allgemeine Aussagen über Qualität macht und anpreisend ist
  • Einfache Aufforderungen oder übliche Redewendungen im Zusammenhang mit den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen verwendet.

In diesen Fällen fehlt dem Slogan die Unterscheidungskraft, weshalb der Markenschutz für die Wortmarke nicht erteilt werden kann. Slogans können jedoch geschützt werden, wenn sie nur subtile Andeutungen machen und ihr beschreibender Charakter nur schwer erkennbar ist. Ebenso können Slogans geschützt werden, wenn sie ein unterscheidungskräftiges Element enthalten.

Beispiele für nicht als Wortmarke schutzfähige Slogans:

  • BETTER THINGS FOR BETTER LIVING für Arzneimittel
  • DAS IST FÜR SIE für beliebige Produkte

Beispiele für als Wortmarke schutzfähige Slogans:

  • KATZEN WÜRDEN WHISKAS KAUFEN! Für Haustierfutter
  • METTEZ UND TIGRE DANS VOSTRTE MOTEUR für Treibstoff

Slogan schützen: Wie geht man beim Markenschutz vor?

Der Schutz eines Slogans als Marke in der Schweiz funktioniert im Wesentlichen auf die gleiche Weise wir der Schutz anderer Marken. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihren Slogan in der Schweiz erfolgreich schützen zu lassen:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit vor der Anmeldung:
    Nicht alle Slogans sind als Marken für den Markenschutz geeignet. Wie bereits oben erläutert, können insbesondere nicht geschützt werden, Slogans die Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar beschreiben. Es ist also wichtig sicherzustellen, dass Ihr Slogan als Marke die erforderliche Unterscheidungskraft hat und nicht zu beschreibend oder allgemein ist. Ein Slogan als Wortmarke kann beispielsweise durch das Hinzufügen eines unterscheidungskräftigen Logos schützbar gemacht werden.
  • Markenrecherche: 
    Bevor Sie Ihren Slogan in der Schweiz als Marke schützen lassen und die Anmeldung beim IGE einreichen, ist es ratsam, eine gründliche Markenrecherche durchzuführen. Dies stellt sicher, dass Ihr Slogan keine bestehenden Marken verletzt. Sie können diese Recherche selbst durchführen oder einen Anwalt oder Spezialisten für Markenrecht beauftragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Markenrecherche, um potenziell gefährliche Marken zu entdecken.
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und Markenanmeldung: 
    Da Sie in der Markenanmeldung insbesondere angeben müssen, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen der Slogan geschützt werden soll, muss für die Marke das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden. Da dieses nicht mehr nachträglich ergänzt werden kann, ist es von grosser Bedeutung, dass bereits Waren oder Dienstleistungen geschützt werden, die man erst in Zukunft unter der Marke anbieten möchte. Die Markenanmeldung ist dann der nächste Schritt. Die Anmeldung Ihres Slogans erfolgt beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
  • Prüfung und Eintragung: 
    Nach Einreichung Ihrer Markenanmeldung wird das IGE Ihren Antrag überprüfen. Dabei wird festgestellt, ob Ihr Slogan den rechtlichen Anforderungen entspricht. Bei Genehmigung wird Ihr Slogan in das schweizerische Markenregister eingetragen und ist somit offiziell geschützt. Auch wenn Ihr Slogan als Marke im Markenregister eingetragen wurde, heisst das nicht, dass sie absolut sicher ist. Innerhalb von drei Monaten können Dritte Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung einreichen und versuchen, Ihre Marke zu löschen, wenn sie denken, dass sie ihrer eigenen ähnelt. Um dieses Risiko zu verringern, ist es entscheidend, eine gründliche Markenrecherche durchzuführen, bevor Sie Ihre Marke anmelden.
  • Schutzdauer und -erneuerung: 
    Der Schutz Ihres Slogans in der Schweiz hat eine Dauer von zehn Jahren ab dem Datum der Anmeldung. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie den Schutz durch Zahlung der Gebühren verlängern.
  • Durchsetzung des Markenschutzes: 
    Sobald Ihr Slogan als Marke (Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Logo) geschützt ist, haben Sie das Recht, Dritten die Verwendung Ihres Slogans, ohne Ihre Zustimmung zu verbieten. Im Falle einer unbefugten Nutzung können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Verletzung zu stoppen und Schadensersatz zu fordern. Um sicherzustellen, dass Sie über mögliche Markenrechtsverletzungen informiert werden, ist es entscheidend, Ihre Marke kontinuierlich durch eine Markenüberwachung überwachen zu lassen. Nach der Eintragung Ihrer Marke haben Sie lediglich eine Frist von drei Monaten, um Widerspruch gegen eine neue Markenanmeldung einzulegen. Daher ist eine rechtzeitige Intervention sehr wichtig, um den Markenschutz effektiv durchzusetzen und um die definitive Eintragung der Fremdmarke zu verhindern.

Fazit

In einer Welt, in der Wettbewerb und Originalität eine immer grössere Rolle spielen, wird es zunehmend wichtiger, Ihren Slogan als Marke schützen zu lassen. Ein gut gewählter Slogan ist nicht nur ein Werbespruch, sondern ein wichtiges Element der Markenidentität und -kommunikation Ihres Unternehmens. Durch die richtige Strategie und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Slogan nicht nur geschützt ist, sondern auch erfolgreich eingesetzt werden kann, um Ihr Unternehmen langfristig zu repräsentieren und von der Konkurrenz abzuheben.

Mit den richtigen Schritten, angefangen von der Prüfung der Schutzfähigkeit bis hin zur Durchsetzung des Markenschutzes, können Sie Ihrem Slogan den Schutz bieten, den er verdient. Eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung und die Überwachung Ihrer Marke sind dabei unerlässlich, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Bei Fragen zum Schutz Ihres Slogans und zur Markenanmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um den Schutz Ihres Slogans durch eine effektive Eintragung zu gewährleisten und Ihre Marke erfolgreich auf dem Markt zu positionieren.

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